Die Mitarbeiterinnen der Zentralen Frauenberatung helfen und unterstützen Frauen ab 25 Jahren, die sich in akuter Wohnungsnot befinden oder von ihr bedroht sind. Auf Wunsch kann auch der Partner in die Beratung einbezogen werden.
Die Frauen haben oftmals vielschichtige Probleme, die sie aus eigener Kraft nicht überwinden können: Sie sind obdachlos oder leben in unzumutbaren Wohnverhältnissen. Nicht selten haben sie ein gewaltgeprägtes Umfeld, sind finanziell nicht abgesichert, psychisch und physisch krank und kämpfen mit Suchtproblemen. Dazu leben die Frauen häufig allein, sind sozial isoliert und leiden unter der Trennung ihrer Kinder, die meist fremd untergebracht sind.
Unser ausschließlich weibliches Fachpersonal informiert, berät und unterstützt die Betroffenen, beispielsweise bei der Suche nach einer Wohnung. Gegebenenfalls vermitteln die Mitarbeiterinnen die Frauen in vorübergehende Unterkünfte. Die Beratung findet in abgeschlossenen Räumen statt, die Schutz vor männlicher Gewalt bieten. Unsere Mitarbeiterinnen sind parteilich und kämpfen gegen die Diskriminierung von Frauen. Bei ihrer Beratung berücksichtigen sie die gesellschaftlichen, sozialen, politischen und privaten Lebensumstände von Frauen. Ziel ist es, die Notlage der Hilfesuchenden zu verbessern und sie auf ihrem Weg zu einem möglichst selbstständigen Leben zu unterstützen.
Die Zentrale Frauenberatung entspricht den bundesweit anerkannten fachlichen Standards. Grundlage der Arbeit sind die Paragraphen 67 und 68 im Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).