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Geldauflagen / Bußgelder

  1. Spenden & Helfen
  2. Geldauflagen / Bußgelder
Vorlesen

Mit Geldauflagen wirksam helfen

Bußgelder helfen

Ihre Zuweisungen sind gut investiert: Zum Beispiel in präventive Angebote für Jugendliche, mit denen wir Gewaltbereitschaft und Kriminalität vorbeugen. Menschen, mit denen wir eine neue Zukunftsperspektive entwickeln können, sind in der Folge weniger auf staatliche Transferleistungen angewiesen.

Bußgelder helfen

Informationen für alle mit Strafsachen betrauten Dezernentinnen und Dezernenten

Die eva - ein verlässlicher Partner im Bußgeldverfahren

Die eva erfüllt alle formalen Voraussetzungen für die Zuweisung von Bußgeldern. Sie ist als gemeinnützig anerkannt, zuletzt durch den Freistellungsbescheid des Finanzamtes Stuttgart-Körperschaften vom 19.04.2022 für 2019. Die eva ist in den Listen der Oberlandesgerichte Stuttgart und Karlsruhe eingetragen.

Ihre Zuweisungen bearbeiten wir sorgfältig und zuverlässig. Zahlungsmeldungen und Informationen über Zahlungsverzug erhalten Sie fristgerecht und lückenlos. Wir führen ein separates Geldauflagenkonto und stellen sicher, dass über Bußgeldzahlungen keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.

Informationen für Zahlungspflichtige

Sie müssen eine Geldauflage an die Evangelische Gesellschaft (eva) zahlen? Dann danken wir Ihnen jetzt schon für Ihre fristgerechte Überweisung des Betrags.

Nachfolgend einige wichtige Informationen für Sie:

  • Die eva darf Ihnen für Ihre Zahlung keine Spendenbescheinigung ausstellen.
  • Es ist uns nicht gestattet, mit Ihnen über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung zu verhandeln. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an das Gericht. 
  • Wir bestätigen dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft schriftlich den Eingang jeder Zahlung.
  • Bitte geben Sie bei allen Überweisungen das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an. Nur dann sind wir in der Lage, die Zahlung Ihrer Auflage zuzuordnen und sie dem Gericht fristgerecht zu bestätigen.
  • Überweisen Sie Ihr Bußgeld bitte ausschließlich auf unser Bußgeld-Sonderkonto bei der Evangelischen Bank eG (ehem. EKK). DE10 5206 0410 0000 4066 43, BIC GENODEF1EK1

Ihre Bußgeldzahlung trägt dazu bei, dass wir Menschen in Not helfen können. Auch wenn Ihre Zahlung an uns nicht freiwillig erfolgt, danken wir Ihnen dafür sehr herzlich.

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Bußgeldkonto

Evangelische Bank eG 

IBAN DE10 5206 0410 0000 4066 43
BIC GENODEF1EK1

Ihre Ansprechpartnerin
Auf dem Bild sehen Sie Ingrid Nicklaus.

Ingrid Nicklaus

Freunde und Förderer

Büchsenstraße 34/36
70174 Stuttgart

Tel.: 07 11.20 54 - 3 68
Fax: 07 11.20 54 - 4 14

ingrid.nicklaus@eva-stuttgart.de

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