Hinweisgeberschutzgesetz
Mit dem vertraulichen Hinweisgeberschutzsystem verfolgt die eva das Anliegen, eine Unternehmenskultur zu fördern, um auch „heikle Informationen und Anliegen“ zu melden, ohne dass dies auf die meldende Person zurückgeführt werden kann. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Informationen, die Sie über das Hinweisgeberschutzsystem melden, nicht zu Nachteilen für Sie führen können.
Die Evangelische Gesellschaft stellt dafür unter Beachtung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben (EU-Whistleblower-Richtlinie/ Hinweisgeberschutzgesetz) geschützte Kommunikationskanäle und einen vertraulichen Ansprechpartner bereit.
Wir arbeiten dabei vertrauensvoll mit einem externen Unternehmen, der Hinweisgeberschutz Komplettlösung GmbH, zusammen. Dort ist sichergestellt, dass Ihr Anliegen sicher und vertraulich behandelt, sowie sach- und fachgerecht rechtlich eingeordnet wird. Die Identität der hinweisgebenden Person wird erst dann an den/die Ansprechpartner:in bei der eva, weitergegeben, wenn Sie ausdrücklich Ihr Einverständnis dazu erklären. Interner Ansprechtpartner ist derzeit der Datenschutzbeauftragte, Herr Kleinknecht. Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht stellt sicher, dass die Identität von Hinweisgeber:innen zuverlässig geschützt und gegenüber der eva oder Dritten nicht ohne deren Einverständnis offengelegt wird.
Über das Hinweisgeberschutzsystem erhalten Sie innerhalb längstens einer Woche eine Eingangsbestätigung und spätestens innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung, wie der von Ihnen mitgeteilte Sachverhalt weiter behandelt wurde.
Für die Kommunikation im Bereich Hinweisgeberschutz stehen Ihnen folgende Kommunikationskanäle zur Verfügung:
Kostenlose Telefonnummer: 0800 0000 812
Mail-Adresse: evastuttgart@hinweisgeben.online
Link zum anonymen Hinweisgeberschutzportal: https://hinweisgeberschutz-komplettloesung.de/evastuttgart
Martin Kleinknecht
Büchsenstr. 34/36
70174 Stuttgart
Tel.: 07 11.20 54-371