Zur Mitgliederversammlung gehören alle Personen, die der eva als Vereinsmitglied beigetreten sind. Jeder, der den Zweck und die Ziele der eva unterstützen möchte, kann Mitglied werden. Der Aufsichtsrat beruft die Mitglieder der eva mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Als Vereinsorgan hat sie laut Satzung verschiedene Aufgaben und arbeitet eng mit dem Aufsichtsrat zusammen.
Die Mitgliederversammlung
- nimmt Berichte des Aufsichtsrats und des Vorstands entgegen,
- entlastet den Aufsichtsrat,
- gibt Empfehlungen an den Aufsichtsrat ab,
- beschließt auf Vorschlag des Aufsichtsrats, ob und in welcher Höhe die Mitglieder Beiträge zu zahlen haben und
- bestätigt die Wahl des Aufsichtsrats.