Die Mitarbeitendenvertretung (MAV) nimmt die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der eva wahr. Bei Beschwerden und Konflikten, aber auch bei sozialen, wirtschaftlichen und persönlichen Anliegen unterstützen sie die Mitarbeitenden. So ist die Zustimmung der MAV beispielweise bei Stellenbesetzungen, tariflichen Eingruppierungen, Änderungen der Arbeitszeit oder der Arbeitsplatzgestaltung erforderlich.
Den gesetzlichen Rahmen für die Arbeit der MAV bilden das Mitarbeiter:innenvertretungsgesetz und die arbeitsvertraglichen Richtlinien der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (AVR-Wü TVöD). Im diakonischen Kontext, dem so genannten „Dritten Weg“, sind Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen zu vertrauensvoller Zusammenarbeit verpflichtet.
Die 13 MAV-Mitglieder werden für vier Jahre von den Mitarbeitenden gewählt.