Die betriebliche Schuldnerberatung unterstützt Unternehmen, die Probleme mit überschuldeten Mitarbeitenden haben. Denn Schulden gehen nicht nur die Betroffenen an. Auch der Arbeitgeber kann unter Umständen haftbar gemacht werden (im Rahmen der Drittschuldnererklärung nach § 840 Zivilprozessordnung). Zum Beispiel dann, wenn die Zwangsvollstreckung nicht korrekt abgewickelt wird.
Daneben können Schulden zu psychosozialen Problemen bei den Betroffenen führen – und damit zu Problemen am und mit dem Arbeitsplatz. Denn wem die eigene Situation ausweglos erscheint, ist im Job meist auch weniger motiviert und leistungsfähig. Das ist besonders problematisch bei Mitarbeitenden, die gefährliche Arbeiten erledigen oder eine hohe wirtschaftliche Verantwortung im Unternehmen tragen. Zudem können Schulden buchstäblich krank machen. Für das Unternehmen bedeutet das Ausfallzeiten und Kosten. Und diese können verhindert werden.
Die betrieblichen Schuldenberater der eva unterstützen Unternehmen umfassend und professionell. Sie
- analysieren die Situation des Mitarbeitenden und klären, ob eine weitere Schuldnerberatung notwendig ist,
- helfen, die Haushaltssituation der Schuldners zu konsolidieren,
- unterstützen die Betroffenen, ihre finanziellen Angelegenheiten wieder selbstständig zu regeln und
- erarbeiten individuelle Maßnahmen zur Schuldenregulierung.
Sprechen Sie uns an! Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.