Die betriebliche Schuldnerberatung ist ein Angebot an Unternehmen, die Probleme mit überschuldeten Mitarbeitenden haben und diesen Personen ein Hilfsangebot machen möchten.
Arbeitgeber sind sowohl dem Gläubiger gegenüber (im Rahmen der Drittschuldnererklärung nach § 840 Zivilprozessordnung) als auch dem Mitarbeiter gegenüber zur korrekten Abwicklung der Zwangsvollstreckung verpflichtet. Die falsche Anwendung der Vorschriften kann den Arbeitgeber schadensersatzpflichtig machen.
Bei betroffenen Mitarbeitenden können Schulden zu psychosozialen Problemen führen – und damit zu Problemen am und mit dem Arbeitsplatz. Wenn die eigene finanzielle Situation ausweglos erscheint, leidet häufig die Konzentration und die Leistungsfähigkeit im Job.
Schulden können krank machen und zu Ausfallzeiten führen. Für das Unternehmen kann dies wiederum zu Problemen im Betriebsablauf und zu Folgekosten führen.
Die betrieblichen Schuldenberater der eva unterstützen Unternehmen und ihre betroffenen Mitarbeitenden umfassend und professionell. Wir bieten:
- Analyse der individuellen Situation des Mitarbeitenden
- Einschätzung des weiteren Beratungsbedarfs
- Kooperation mit anderen Fachdiensten bei sozialen Problemlagen
- Budgetberatung und Hilfe bei der Konsolidierung
- Erarbeitung von Regulierungsplänen zur Entschuldung
- Verhandlungen mit den Gläubigern
- Wenn erforderlich Hilfe bei der Erstellung eines Insolvenzantrages
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein an Ihre Bedürfnisse angepasstes Angebot. Sprechen Sie uns an!

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