Der Sozialpsychiatrische Wohnverbund begleitet mit 8 Teams an verschiedenen Standorten in Stuttgart (Freiberg, Feuerbach, Bad Cannstatt, Möhringen, Sillenbuch) Menschen mit psychischen Erkrankungen im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB IX). Psychische Erkrankungen können dazu führen, dass Betroffene in ihrem Alltag auf Hindernisse stoßen und Unterstützung brauchen. Unser Ziel ist es, unseren Klientinnen dabei zu assistieren, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Gemeinsam möchten wir diese Hindernisse überwinden und durch verschiedene Beratungs-, Begleitungs- und Wohnangebote eine aktive Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft fördern.
Lebensräume für psychisch kranke Menschen


Dr. Klaus Masanz-Wolkewitz
Himmelsleiter 60
70437 Stuttgart
07 1184 94 91-1 67

Wohnen
Wir begleiten Menschen mit psychischen Erkrankungen, die in ihrer eigenen Wohnung oder mit Angehörigen leben, stellen aber auch Wohnraum zur Verfügung. Die Trägerwohnungen befinden sich in verschiedenen Stadtteilen und umfassen Einzelappartements sowie Wohngemeinschaften - je nach individuellen Bedürfnissen und Kapazitäten.

Begleiten
Wir begleiten und unterstützen mit fachlich qualifizierten Mitarbeitenden (Sozialarbeiter:innen, Pflegefachkräfte, Heilerziehungspfleger:innen, Ergotherapeut:innen, Genesungsbegleiter:innen). Diese arbeiten in multiprofessionellen Teams, bilden sich regelmäßig psychiatrisch weiter und können so eine umfassende, bedarfsgerechte Unterstützung für individuelle Herausforderungen ermöglichen.

Unterstützen
Unsere Assistenzleistungen sind vielfältig: von Gesprächen und Alltagshilfe über Unterstützung in sozialen Beziehungen bis hin zur Begleitung bei medizinischen oder behördlichen Anliegen – besonders wichtig ist es uns dabei, die individuellen Wünsche und Stärken jeder Person zu berücksichtigen und darauf aufzubauen.
Fragen und Antworten
Unsere Unterstützung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Die Leistung bekommt man auf Antrag bewilligt. Um bei uns aufgenommen zu werden, muss eine Kostenzusage vorliegen.
Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) erhalten Menschen mit Behinderung. Dazu zählen auch Menschen mit einer seelischen Behinderung / psychischen Erkrankungen. Um aufgenommen zu werden, muss zunächst ein Antrag beim zuständigen Kostenträger gestellt werden (i.d.R. Stadt Stuttgart). Diesem Antrag müssen einige Unterlagen beigefügt werden. Nähere Informationen zum Antragserfahren finden Sie hier: https://www.stuttgart.de/organigramm/leistungen/eingliederungshilfe-fuer-menschen-mit-behinderung.php
Leistungen der Eingliederungshilfe können beim zuständigen Kostenträger (i.d.R. Stadt Stuttgart oder das Landratsamt ihres Wohnortes) beantragt werden. Falls Sie Fragen zu der Eingliederungshilfe allgemein, dem Verfahren oder der Antragsstellung haben können Sie sich zunächst an das Sozialamt oder an die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ihres Wohnortes wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier:
- Abteilung Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung - Eingliederungshilfe | Landeshauptstadt Stuttgart
- Beratungsangebote der EUTB | www.teilhabeberatung.de
Sollten Sie Fragen zu unserem konkreten Angebot haben, dürfen Sie sich gerne direkt an uns wenden:
Per Mail an info.spwv@eva-stuttgart.de oder per Telefon 0711/ 849491 - 184
Die Betreuungskosten werden in der Regel vom zuständigen Kostenträger übernommen, sofern sie nicht über ein Vermögen von 67 000 € (Stand 2025)verfügen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist das Einverständnis zur Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
Wir bieten Gespräche an, Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben, wie Einkaufen, Haushalt, Tagesplanung oder Freizeitgestaltung oder in sozialen Beziehungen (zum Beispiel zu Familie und Freunden). Auch die Begleitung bei medizinischen Fragen oder bei behördlichen Angelegenheiten (wie Kontakte zu Ämtern oder Hilfe im Umgang mit Geld und Schulden) ist möglich.
Termine finden je nach individuellem Teilhabebedarf meist ein bis fünf Mal pro Woche statt. Werktags (8.30 – 17 Uhr) sind die Mitarbeitenden telefonisch und persönlich erreichbar.
Ein Wohnungsangebot durch uns können Sie nur in Verbindung mit der Inanspruchnahme unseres Unterstützungsangebotes (Teilhabeleistungen der Eingliederungshilfe) bekommen.
Trägerwohnraum umfasst sowohl Einzelappartements als auch Wohngemeinschaften. In den Wohngemeinschaften leben sie mit anderen Personen zusammen, die ebenfalls von den Mitarbeitenden des Sozialpsychiatrischen Wohnverbundes begleitet werden. Die Gemeinschaftsräume (Bad, Küche, Flur) sind mit allen notwendigen Haushaltsgeräten ausgestattet. Dagegen sind die einzelnen Zimmer unmöbliert und können individuell gestaltet werden.
Auch in Ihrer eigenen Wohnung können wir Sie unterstützen, sofern Sie eine gültige Kostenzusage für die Eingliederungshilfe haben.
AWS ist keine Soforthilfe in einer Krise. Die Antragstellung und die Bearbeitung sowie ggf. das Finden eines geeigneten Wohnplatzes können einige Wochen dauern.

Kontakt für Neuanfragen und Info
Himmelsleiter 60
70437 Stuttgart
Tel.: 0711 849491-184
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier
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