Bei einer Fachtagung am 22. Februar haben Experten eine Zwischenbilanz zum Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg gezogen, das seit Ende 2012 gilt
Seit Ende November 2012 gilt das neue Landesglücksspielgesetz (LGlüG) in Baden-Württemberg. Die darin festgehaltenen Regelungen zielen unter anderem darauf ab, den Spielerschutz und die Prävention durch Qualifizierungsmaßnahmen spürbar zu verbessern. So sind Betreiber einer Spielhalle, einer Toto-Lotto-Annahmestelle oder eines Sportwettenbüros nach dem neuen Landesglücksspielgesetz beispielsweise verpflichtet, ihre Mitarbeitenden in der Früherkennung problematischen Spielverhaltens schulen zu lassen.
Doch wie fällt die Zwischenbilanz aus? Sind die gesetzten Ziele mit Hilfe der neuen rechtlichen Grundlage erreicht worden? Diesen Fragen sind die Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim, der Baden-Württembergische Landesverband für Prävention und Rehabilitation, Die Zieglerschen sowie die Evangelische Gesellschaft (eva) gemeinsam bei einer Fachtagung am 22. Februar nachgegangen.
Im ersten Teil der Tagung führten Experten aus unterschiedlichen Bereichen in die Thematik ein und berichteten von ihren Erfahrungen. Bei einem Podiumsgespräch diskutierten anschließend unter anderem Georg Wacker (Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg), Otto Wulferding (Geschäftsführer Baden-Württembergische Spielbanken), Vertreter der Automatenbranche, des Wirtschaftsministeriums und einer Fachklinik für Suchtkranke über den Stand der Umsetzung des Landesglücksspielgesetzes.
Die Dokumentation zur Veranstaltung finden Sie unten.