Neuer „Düsseldorfer Kreis“ stellt Entwurf für Verbraucherschutzkonzept vor - Initiative von Vertretern aus Wissenschaft, Suchthilfe, Suchtprävention und -beratung sowie staatlichen und privaten Glücksspielanbietern
Stuttgart/Düsseldorf. Mehr Qualität und Verbraucherschutz im Glücksspielwesen fordert der „Düsseldorfer Kreis“. Die Initiative ist bundesweit die erste, bei der ganz unterschiedliche Akteure rund ums Glücksspiel mitwirken, um den Verbraucherschutz zu stärken. Vertreten sind Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Suchthilfe, Suchtprävention und -beratung sowie staatliche und private Glücksspielanbieter. Dazu zählt auch Günther Zeltner von der Fachstelle für Glücksspiel und Medienkonsum der Evangelischen Gesellschaft (eva). Der Kreis hat vier Jahre lang einen Entwurf für ein Verbraucherschutzkonzept für Glücksspiele in Deutschland erarbeitet, den er jetzt zur Diskussion stellt.
Trotz einer großen Zahl von Marktteilnehmern gibt es in Deutschland kein gemeinsames Verbraucherschutzkonzept für die Nutzer von Glücksspielen. Für jedes Angebot existiert ein eigenes juristisches Regelwerk. Der Schutz der Nutzer erhalte dabei nicht immer den notwendigen Stellenwert, erklärt der „Düsseldorfer Kreis“ in seinem Entwurf. Ziel des Kreises ist deshalb eine gesellschaftliche Diskussion, die zu einem spielformübergreifenden Verbraucherschutzkonzept führt. Der Düsseldorfer Kreis lädt Behörden, die für die Regulierung zuständig sind, Glücksspielanbieter, Spielerschutzorganisationen sowie Wissenschaftler ein, an dem Konzept mitzuwirken und ihre Interessen und Vorschläge einzubringen.
Die Verantwortlichen aus den Bereichen der Glücksspielanbieter, der Wissenschaft und von Hilfeeinrichtungen haben unterschiedliche Vorstellungen über den Verbraucherschutz, die sie in den Konzept-Entwurf eingebracht haben. Der Text stellt deshalb einen Kompromiss verschiedener Sichtweisen dar. Mehr dazu veröffentlicht der Kreis, der sich nach seinem ersten Treffpunkt in Düsseldorf benannt hat, auf seiner Homepage. Diese ist gerade online gegangen.
Die Fachstelle für Glücksspiel und Medienkonsum der eva berät und therapiert seit vielen Jahren Frauen und Männer, bei denen das Spielen um Geld zur Sucht geworden ist. Dabei macht es keinen Unterschied, ob diese ihr Geld am Spielautomaten, beim Roulette, beim Kartenspielen oder Wetten verlieren. Daneben schult die eva-Fachstelle das Personal unterschiedlicher Anbieter von Glücksspielen, ob von Spielhallen, bei Lotto oder im Automatenspiel. Damit setzt die eva – wie auch andere Suchthilfeeinrichtungen in Baden-Württemberg – das baden-württembergische Landesglücksspielgesetz um. Darin werden Spielhallenbetreiber dazu verpflichtet, ihr Personal schulen zu lassen, damit die Mitarbeitenden erste Anzeichen von Sucht bei den Spielerinnen und Spielern erkennen und lernen, diese darauf anzusprechen. Dadurch können Unternehmen der Glücksspielindustrie die Verantwortung für die Risiken ihrer Produkte übernehmen und den Schutz ihrer spielenden Gäste gewährleisten.