Treff Sozialarbeit: Die Inklusion im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und ihre Folgen in den nächsten Jahren
Stuttgart. Im Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen, das im Juni 2021 verabschiedet wurde, ist der Leitgedanke der Inklusion fest verankert. Was heißt das für die Einrichtungen der Jugendhilfe? Beim Treff Sozialarbeit der Evangelischen Gesellschaft (eva) haben Mitarbeitende der Dienste für Kinder, Jugendliche und Familien der eva von ersten Erfahrungen mit Inklusion berichtet. Niklas Helsper vom Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IJK) in Mainz hat erläutert, in welchem Zeitrahmen der Gesetzgeber geplant hat, einzelne Schritte umzusetzen.
Körperliche und geistige Behinderungen sind individuell verschieden. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen sollten deshalb selbst gefragt werden, was sie brauchen und was ihnen bei der Integration in Schule und Beruf helfen könnte. So lautete eine von vielen Forderungen, die Niklas Helsper vom IJK-Institut in Mainz von Fachkräften, Eltern, aber auch Jugendlichen gehört hat. Helspers Institut war beauftragt, Betroffene und Fachkräfte zum Thema Inklusion zu befragen, bevor das Sozialgesetzbuch (SGB) VIII geändert wurde. Von Sommer 2018 bis Ende 2019 haben Helsper und seine Kollegen Interviews geführt und Fragebögen ausgewertet.
Viele Fortbildungen nötig
Ein großes Thema bei der Befragung war, die Mitarbeitenden zu qualifizieren. „Um den Anforderungen einer inklusiven Jugendhilfe gerecht zu werden, wird es viele Fortbildungen geben müssen“, sagte der Sozialwissenschaftler. Die vielen Schnittstellen im System der Hilfen waren ein weiteres Problem, das in den Erhebungen angesprochen wurde. Hier hat der Gesetzgeber eine Lösung entwickelt: Künftig soll es einen Verfahrenslotsen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung geben. Er oder sie begleitet und unterstützt die Familien. Falls er oder sie beim Jugendamt angesiedelt wäre, könnte das zu Konflikten führen, so Helsper: Wie unabhängig kann der Lotse agieren, wenn er ein Hilfsangebot für angemessen hält, das für seinen Arbeitgeber viel teurer ist? Die Kostenneutralität, die der Gesetzgeber anstrebt, sieht Michaela Angerer, Abteilungsleiterin bei der eva, kritisch: „Inklusion kostet immer Geld, auch die Verfahrenslotsen werden kein Sparmodell sein.“
Die Veränderungen im SGB VIII kommen nicht alle auf einmal, der Paragraf 10b mit dem Verfahrenslotsen wird erst 2024 eingeführt. In einer weiteren Stufe soll dann ab 2028 gelten, dass für Kinder und Jugendliche mit Behinderung nur noch die Kinder- und Jugendhilfe zuständig ist. „Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe wird in den Einrichtungen nicht nur Baumaßnahmen erfordern für die Barrierefreiheit, es geht in den nächsten Jahren darum, eine neue Fachlichkeit aufzubauen“, sagte Niklas Helsper.
eva nimmt an bundesweitem Modellprojekt teil
In Stuttgart ist das Thema „Inklusion“ in der Kinder- und Jugendhilfe schon angekommen: Seit April nimmt die eva an einem bundesweiten Modellprojekt teil. Die ambulanten „Hilfen zur Erziehung“ der eva unterstützen zehn Familien, bei denen mindestens eines der Kinder eine Behinderung hat. Das geschieht direkt an deren Wohnort, vornehmlich in Zuffenhausen. Jannis Schäfer, der als ambulante Fachkraft tätig ist, war vorher in der Behindertenhilfe. Er hatte beim Treff Sozialarbeit über das Modellprojekt nur Positives zu berichten: „Kinder sind in Sachen Inklusion weiter als wir, die Integration funktioniert.“
Seine Bereichsleiterin Ann-Kathrin Brönner erzählte von Paula (Name geändert): Die 11-Jährige hat eine geistige Behinderung, ihre Mutter ist mit dem pubertierenden Mädchen überfordert, kann ihr keine Grenzen setzen. Auch die ambulanten Hilfen zur Erziehung greifen inzwischen nicht mehr. Jetzt soll Paula in einer stationären Wohngruppe untergebracht werden. Bei der Teilhabeplan-Konferenz, bei der die Eltern von Paula, Mitarbeitende von Jugend- und Sozialamt und der bisherigen Tagesgruppe sowie die Sozialarbeitenden der eva beteiligt waren, wurde entschieden, dass Paula in der Anfangszeit weiter ihre Tagesgruppe besuchen kann. „Die Kooperation von vielen Beteiligten hat gut funktioniert, Paulas Einzug in die Wohngruppe ist jetzt sehr gut vorbereitet“, berichtete Ann-Kathrin Brönner.
Die Inklusion ist auf dem Weg, allerdings steht eine Zustimmung noch aus: Erst wenn 2027 ein Bundesgesetz im Einzelnen regelt, wie die Kinder- und Jugendhilfe für Behinderte und Nicht-Behinderte zuständig ist, wird 2028 auch die letzte Erweiterung in Kraft treten. (ds)