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Schulden gehen nicht nur die Betroffenen an

Mitarbeiter der Schuldnerberatung

Die betriebliche Schuldnerberatung unterstützt Unternehmen, die Probleme mit überschuldeten Mitarbeitenden haben. Ihr Unternehmen profitiert von der jahrzehntelangen Erfahrung der eva in der Hilfe für überschuldete Menschen.

Denn Schulden gehen nicht nur die Betroffenen an. Auch der Arbeitgeber kann unter Umständen haftbar gemacht werden (im Rahmen der Drittschuldnererklärung nach § 840 Zivilprozessordnung). Zum Beispiel dann, wenn die Zwangsvollstreckung nicht korrekt abgewickelt wird.

Außerdem können Schulden zu psychosozialen Problemen bei den betroffenen Mitarbeitenden führen – und damit zu Problemen am und mit dem Arbeitsplatz. Wenn für einen verschuldeten Mitarbeitenden die Situation ausweglos erscheint, sinken in der Regel seine Arbeitsmotivation und Leistungsfähigkeit. Das ist besonders problematisch bei Mitarbeitenden, die gefährliche Arbeiten erledigen oder eine hohe wirtschaftliche Verantwortung im Unternehmen tragen. Zudem führen Schulden nicht selten zu depressiven Verstimmungen, die sich zu einer chronischen Krankheit ausweiten können. Für das Unternehmen bedeutet das entsprechende Ausfallzeiten und Kosten. Und diese können verhindert werden.

Insbesondere Schulden, die die Existenz bedrohen (zum Beispiel Miet- und Energieschulden oder Geldstrafen), gefährden die Leistungsfähigkeit von Mitarbeitenden. Eine schnelle und effektive Hilfe ist hier erforderlich, damit der verschuldete Mitarbeitende handlungsfähig bleibt. Hierzu gehört auch die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr, z. B. mit einem so genannten Konto auf Guthabenbasis.

Stempel

Unverzichtbar ist im Schuldenfall zudem eine Übersicht, wie hoch die Schulden tatsächlich sind und wie viele Gläubiger es gibt. Nur wenn Klarheit über die Schuldensituation besteht, kann man die Gefahr von Lohn- und Kontopfändung richtig einschätzen und Schutzmaßnahmen ergreifen.

Im Rahmen der betrieblichen Schuldnerberatung unterstützen die Mitarbeitenden der eva Unternehmen umfassend und professionell. Sie

  • analysieren die Schuldensituation des Mitarbeiters und klären, ob eine weitere Schuldnerberatung notwendig ist,
  • helfen, die Haushaltssituation der Schuldners zu konsolidieren
  • unterstützen die Betroffenen, ihre finanziellen Angelegenheiten wieder selbstständig zu regeln und
  • erarbeiten individuelle Maßnahmen zur Schuldenregulierung.

Sprechen Sie uns an. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot. Ihre Mitarbeitenden werden es Ihnen danken.

Rainer Groß

Rainer Groß

Eberhardstr. 33
70173 Stuttgart
Tel. 07 11.21 64 785
Fax 07 11. 21 67 80

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