In Folge der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gewährleisten wir Teilhabe an Bildung und die Integration des jungen Menschen in die Gesellschaft.
Engagierte Menschen unterschiedlichster Professionen begleiten Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf. Psychiatrische Diagnosen, wie Autismus-Spektrum-Störung (ASS), Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (AD[H]S) oder Bindungsstörung etc. in Verbindung mit einer Teilhabeprüfung des Jugendamtes sind die Grundvoraussetzungen für solche Hilfen nach §35a SGBVIII.
Die integrativen Helfer:innen
- unterstützen die jungen Menschen dabei, sich in die Klassengemeinschaft zu integrieren;
- begleiten sie während den Pausen und bei Ausflügen;
- bieten ihnen Orientierungshilfe und Struktur im Schulalltag;
- helfen ihnen dabei, die schulischen Anforderungen umzusetzen;
- kooperieren mit Schule, Eltern und Jugendamt.

