Die eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. mit ihren Töchtern Neue Arbeit Stuttgart gGmbH, Rehabilitationszentrum Rudolf-Sophien-Stift gGmbH, eva Heidenheim gGmbH, eva Kinderbetreuung gGmbH, youcare gGmbH, eva IT Services GmbH bietet seit 1830 Menschen in vielfältigen Notlagen soziale Dienstleistungen in Stuttgart und Umgebung an. Zur eva-Gruppe gehören ambulante und stationäre Dienste, Beratungsstellen und offene Angebote, Schulen und Werkstätten sowie medizinische Einrichtungen und Dienstleistungen zum Thema Informationstechnologie für Einrichtungen der Diakonie.
Lieferkettensorgfaltspflichten

Grundsatzerklärung eva
Durch wirtschaftlich, ökologisch und sozial verantwortliches nachhaltiges Handeln wollen wir die Lebensqualität der Menschen verbessern und die Lebensgrundlage heutiger und künftiger Generationen sichern. Daher verpflichten wir uns, Menschenrechte bei unserer eigenen Geschäftstätigkeit zu achten und dies auch bei unseren Geschäftspartner:innen aktiv einzufordern. Da wir unsere Dienste ausschließlich in Deutschland anbieten und sich der Unternehmenssitz unserer Geschäftspartner:innen in der Regel ebenfalls in Deutschland befinden, sind für uns vor allem die Einhaltung der deutschen Gesetze vorrangig. Als Mitglied des Diakonischen Werks in Württemberg sind wir zudem verpflichtet, die im Rahmen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts geltenden gesetzlichen Bestimmungen (u.a. Arbeitsrechtsregelungsgesetz und Mitarbeitervertretungsgesetz) einzuhalten und anzuwenden.
Darüber hinaus orientieren wir uns an den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und weiteren internationalen Rahmenwerken wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den UN Sustainable Development Goals und den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Der Schutz der Umwelt und des Klimas ist eng mit der Verwirklichung von Menschenrechten und nachhaltigen Lebensbedingungen verbunden. Wir achten daher besonders darauf, etwaige Auswirkungen, etwa durch Emissionen zu reduzieren, sowie die Nutzung von Wasser und den Einsatz von Chemikalien so umweltverträglich wie möglich zu gestalten. Bei der Auswahl unserer Geschäftspartner:innen achten wir soweit möglich auf ein entsprechendes Nachhaltigkeitsmanagement.
Der Vorstand ist als oberste Führungsebene für die Achtung der Menschenrechte und Umwelt in unseren Geschäftstätigkeiten sowie in der Lieferkette verantwortlich. Daneben wurde eine Stelle für eine:n Menschenrechtsbeauftrage:n geschaffen. Diese überwacht das Risikomanagement im Sinne des LkSG, koordiniert die präventiven Maßnahmen und ggf. die Abhilfemaßnahmen. Sie berichtet mindestens einmal jährlich dem Vorstand.
In der eva führen wir eine systematische und regelmäßige Risikoanalyse im Kontext unserer Geschäftstätigkeit durch. Dabei erfolgt entsprechend dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz § 2, eine Risikoklassifizierung unserer unmittelbaren Geschäftspartner:innen. Die Ergebnisse fließen in konkrete und angemessene Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung oder Minderung negativer Auswirkungen hinsichtlich der genannten Vorgaben ein.
Bei unseren Geschäftspartner:innen setzen wir - in unserem direkten Einflussbereich -systematisch auf die Identifizierung tatsächlicher Verstöße und daraus folgend auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zur Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Geschäftspartner:innen sind aufgefordert, international anerkannte Menschenrechte zu respektieren und deren Einhaltung zu fördern. Dabei müssen sie sich mindestens an die ILO Konventionen zum Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie zum Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit halten. Zwangs- oder Pflichtarbeit ist unzulässig. Die Beschäftigten müssen die Freiheit haben, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu kündigen. Darüber hinaus wird die Einhaltung von deutschen Gesetzen für Geschäftspartner:innen mit einem Standort in Deutschland als selbstverständlich angesehen.
Geschäftspartner:innen sind verpflichtet Chancengleichheit bei der Beschäftigung zu wahren und jegliche Diskriminierung zu unterlassen. Eine Benachteiligung von Mitarbeitenden, beispielsweise aufgrund von Abstammung, Herkunft, Nationalität, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, politischer und gewerkschaftlicher Betätigung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung, Krankheit oder Schwangerschaft, darf nicht erfolgen.
Die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen sollen gewahrt werden. Vergütungen und Sozialleistungen müssen den Grundprinzipien hinsichtlich Mindestlöhne, geltender Überstundenregelungen und gesetzlicher Sozialleistungen entsprechen.
Im Rahmen des Qualitätsmanagements wurden viele Prozesse zusammen mit Mitarbeitenden entwickelt und implementiert, die den Schutz der Menschenrechte, u.a. zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz, sicherstellen. Die Mitarbeitendenvertretung wird bei der Freigabe von neuen Regelungen angemessen beteiligt.
Zudem gilt für alle Mitarbeitenden ein Verhaltenskodex. Dieser verpflichtet diese dazu, die relevanten Gesetze und internen Regeln einzuhalten.
Wir nehmen Verstöße gegen Menschen- und Umweltrechte ernst und stellen öffentlich zugängliche und vertrauliche Meldewege zur Verfügung, über die jede Person, jederzeit tatsächliche oder vermutete Verstöße im Rahmen unserer eigenen Geschäftstätigkeit oder bei unseren Geschäftspartner:innen melden kann. Hierfür stehen zwei (anonyme) Meldekanäle im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zur Verfügung.
Wir verpflichten uns zur Einhaltung unternehmerischer Sorgfaltspflichten und bearbeiten jede Meldung. Sensible Informationen werden von uns selbstverständlich vertraulich behandelt.
Die Befassung mit dem Thema Menschen- und Umweltrechte sowie die Durchführung einer entsprechenden Risikoanalyse sind ein kontinuierlicher Prozess. Die zuständige Person für Menschenrechte berichtet einmal jährlich oder anlassbezogen dem Vorstand über die im Berichtszeitraum identifizierten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken und Auswirkungen durch unsere Geschäftsaktivitäten entlang der globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten. Dabei werden auch die umgesetzten Präventions- und Abhilfemaßnahmen beschrieben.
Für Fragen zu dieser Grundsatzerklärung oder zu anderen Themen im Zusammenhang mit Menschenrechten oder Umweltrechten wenden Sie sich bitte per E-Mail an: Menschenrechte@eva-stuttgart.de