Die Mitgliederversammlung ist ein wichtiges Organ der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V. (eva). Ihr gehören alle Personen an, die der eva als Vereinsmitglied beigetreten sind.
Mitglied werden können alle, die den Zweck und die Ziele der eva unterstützen möchten. Der Aufsichtsrat beruft die Mitglieder mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein.
Laut Satzung hat die Mitgliederversammlung verschiedene Aufgaben und arbeitet eng mit dem Aufsichtsrat zusammen. Sie
- nimmt Berichte des Aufsichtsrats und des Vorstands entgegen,
- entlastet den Aufsichtsrat,
- gibt Empfehlungen an den Aufsichtsrat ab,
- beschließt auf Vorschlag des Aufsichtsrats über Mitgliedsbeiträge und
- bestätigt die Wahl des Aufsichtsrats.
Wenn Sie mehr über eine Mitgliedschaft oder die Mitgliederversammlung erfahren möchten, wenden Sie sich gerne an das Vorstandssekretariat: vorstandssekretariat@eva-stuttgart.de