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12.06.2026 Meldungen / Armut, Wohnen & Migration

„Wie komme ich an mein Geld?“

Zwei Hände halten einen 20-Euro-Schein.

Foto: eva/Jan Potente

Schuldnerberatung Stuttgart klärt über Pfändungsschutzkonto auf und erstellt Freigabebescheinigungen

Monatlich kommt es in Deutschland zu bis zu 350.000 Kontopfändungen. Für die Betroffenen bedeutet das oft einen tiefen Einschnitt in den Alltag. Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) soll eigentlich sicherstellen, dass das gesetzlich garantierte Existenzminimum verfügbar bleibt. In der Praxis zeigt sich jedoch: Für viele wird das Schutzkonto selbst zum Problem.
Anlässlich der bundesweiten Aktionswoche der Schuldnerberatungen, die am 15. Juni 2026 startet, beteiligt sich die Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart (ZSB) mit einem besonderen Informations- und Hilfsangebot: Im Rahmen der Aktionswoche bietet die ZSB eine zusätzliche, offene Sprechstunde für Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger an.
Die offene Zusatzsprechstunde findet statt am 18. Juni von 13.30 bis 16.30 Uhr in der Zentralen Schuldnerberatung, Wilhelmsplatz 11 in Stuttgart-Mitte. 

P-Konto: Wichtiges Schutzinstrument

Ratsuchende können ohne Termin vorbeikommen, sich rund um das P-Konto beraten lassen oder direkt eine Freigabebescheinigung erhalten. Mit diesem Angebot möchte die Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart dazu beitragen, dass Menschen ihre gesetzlichen Ansprüche kennen und durchsetzen können. Denn nur ein korrekt geführtes P-Konto schützt zuverlässig vor existenziellen Notlagen.
Bei einer Kontopfändung wird das Guthaben zunächst vollständig blockiert. Erst die Umwandlung in ein P-Konto stellt sicher, dass weiterhin Geld für Miete, Energie, Lebensmittel oder Medikamente zur Verfügung steht. Doch genau hier kommt es häufig zu Problemen: Kontoumwandlungen erfolgen verspätet, gesetzliche Freibeträge werden nicht rechtzeitig berücksichtigt oder vorhandenes Guthaben bleibt trotz Anspruch gesperrt. Für viele Betroffene hat das unmittelbare Folgen – sie stehen zeitweise ohne verfügbares Geld für ihren Lebensunterhalt da.
„Das P-Konto ist ein wichtiges Schutzinstrument, aber es greift in der Praxis nicht immer sofort oder vollständig“, sagt Rainer Kanzler von der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart. „Gerade in dieser Phase brauchen Betroffene schnelle und verlässliche Unterstützung.“

Beratung ist kostenfrei

Eine zentrale Rolle spielt dabei die sogenannte Freigabebescheinigung. Sie ermöglicht höhere Freibeträge, etwa bei Unterhaltspflichten oder besonderen Lebenssituationen. Ausgestellt werden darf sie jedoch nur von anerkannten Stellen wie der Schuldnerberatung – nicht von den Banken selbst.
Allein im vergangenen Jahr stellte die Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart 366 solcher Bescheinigungen aus. Damit konnten unter anderem Mietrückstände und Energiesperren verhindert und viele Menschen gezielt unterstützt werden. Die Beratung ist kostenfrei.

Mehr zum Thema Pfändungsschutzkonto und den Möglichkeiten von Betroffenen sich gegen rechtswidrige Auskünfte von Banken zu wehren steht in diesem  Artikel, den Rainer Saleth von der Zentralen Schuldnerberatung geschrieben hat. 

Info: Die Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart  ist ein bundesweit einzigartiger Trägerverbund, in dem der Caritasverband für Stuttgart e.V., die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. und die PräventSozial gGmbH Stuttgarter Bürgern, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Schuldensituation aus eigener Kraft zu bewältigen, fachliche und soziale Beratung aus einer Hand anbieten. Die Finanzierung erfolgt überwiegend durch die Landeshauptstadt Stuttgart und ist für Hilfesuchende kostenlos. 

 

 

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