Experten informieren im Mehrgenerationenhaus am 24. September über Vollmachten, Patientenverfügung und Erbrecht
Niemand setzt sich gerne mit Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder dem eigenen Tod auseinander. Doch wer frühzeitig Regelungen für den Ernstfall festlegt, sorgt dafür, dass der eigene Wille berücksichtigt wird und Angehörige oder Vertrauenspersonen entlastet werden. Besonders für alleinstehende Menschen ist das wichtig.
Welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt und worauf bei Vorsorgevollmacht, gesetzlicher Betreuung, Patientenverfügung sowie Erbe und Nachlass zu achten ist, erfahren Interessierte bei einem Informationsabend am Donnerstag, 24. September 2026, um 17 Uhr im Mehrgenerationenhaus Stuttgart, Ludwigstraße 41–43.
Timo Pfitzenmaier von der Betreuungsbehörde und Uwe Hartmann, Fachanwalt für Erbrecht von der Erbrechtskanzlei RA0711, geben einen Überblick und erläutern die Unterschiede zwischen General- und Vorsorgevollmacht und erklären, welche Folgen es haben kann, wenn keine Vorsorge getroffen wurde.
Im Anschluss an die Vorträge besteht die Möglichkeit, Fragen an die beiden Experten zu stellen und sich auszutauschen.
Organisiert wird der Infoabend von der Demenzinitiative Stuttgart-West, einem Netzwerk, an dem auch die Evangelische Gesellschaft (eva) beteiligt ist.

