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27.03.2026 Meldungen / Kind, Jugend & Familie

Gewalthilfegesetz unter Druck

Eine jüngere Frau ist von hinten zu sehen.

Foto: Pixabay/pexels

Bündnis appelliert: Kommunen dürfen sich nicht aus der Finanzierung des Hilfesystems zurückziehen

Mit dem Gewalthilfegesetz des Bundes soll Gewalt gegen Frauen und Kinder frühzeitig verhindert werden. Seit Februar 2025 ist es in Kraft und sieht ab 2032 einen Rechtsanspruch auf kostenlose Beratung und Schutz vor. Auch die eva bietet jungen Frauen Hilfe und Schutz an, die von Gewalt im Namen der sogenannten Ehre und von Zwangsheirat bedroht sind. Dafür stehen die Angebote Yasemin, Rosa und Nadia. Deshalb ist die eva auch Teil des „Bündnisses Gewalthilfegesetz Baden-Württemberg“. Dieses Bündnis fordert jetzt vom Land und von den Kommunen, die noch ausstehende Finanzierung abzusichern und den Ausbau des Gewalthilfesystems zu garantieren. Insbesondere die Kommunen sind gefordert: „Die Kommunen dürfen sich trotz prekärer Haushaltslagen nicht auf der Finanzierung zurückziehen“, fordert das Bündnis, indem auch die Frauenhäuser Baden-Württemberg und die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenbeauftragten beteiligt sind. Allerdings: Erste Kürzungen bei freiwilligen Leistungen im Gewalthilfesystem haben bereits stattgefunden – der Erfolg des Gesetzes ist gefährdet. Mehr zu den Forderungen des Bündnisses steht hier: Finanzierung absichern!

Weitere Informationen finden Sie hier

  • Beratungsstelle YASEMIN
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