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Spenden & Helfen > Geldauflagen und Bußgelder > Informationen für Zahlungspflichtige

Informationen für Zahlungspflichtige

Sie müssen eine Geldauflage an die Evangelische Gesellschaft (eva) zahlen? Dann danken wir Ihnen jetzt schon für Ihre fristgerechte Überweisung des Betrags.

Nachfolgend einige wichtige Informationen für Sie:

  • Die eva darf Ihnen für Ihre Zahlung keine Spendenbescheinigung ausstellen.
  • Es ist uns nicht gestattet, mit Ihnen über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung zu verhandeln. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an das Gericht. 
  • Wir bestätigen dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft schriftlich den Eingang jeder Zahlung.
  • Bitte geben Sie bei allen Überweisungen das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an. Nur dann sind wir in der Lage, die Zahlung Ihrer Auflage zuzuordnen und sie dem Gericht fristgerecht zu bestätigen.
  • Überweisen Sie Ihr Bußgeld bitte ausschließlich auf unser Bußgeld-Sonderkonto bei der Evang. Kreditgenossenschaft e.G. (EKK), Kontonummer 40 66 43, BLZ 520 604 10.

Ihre Bußgeldzahlung trägt dazu bei, dass wir Menschen in Not helfen können. Auch wenn Ihre Zahlung an uns nicht freiwillig erfolgt, danken wir Ihnen dafür sehr herzlich.

 

Ingrid Nicklaus

Ingrid Nicklaus

Büchsenstraße 34/36
70174 Stuttgart

Tel: 07 11.20 54-3 68
Fax: 07 11.20 54-4 14

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