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Geldauflagen helfen
Informationen für alle mit Strafsachen betrauten Dezernentinnen und Dezernenten
Ihre Zuweisungen sind gut investiert: Zum Beispiel in präventive Angebote für Jugendliche, mit denen wir Gewaltbereitschaft und Kriminalität vorbeugen. Menschen, mit denen wir eine neue Zukunftsperspektive entwickeln können, sind in der Folge weniger auf staatliche Transferleistungen angewiesen.
Die eva - ein verlässlicher Partner im Bußgeldverfahren
Die eva erfüllt alle formalen Voraussetzungen für die Zuweisung von Bußgeldern. Sie ist als gemeinnützig anerkannt, zuletzt durch den Freistellungsbescheid des Finanzamtes Stuttgart-Körperschaften vom 21.10.2010. Die eva ist in den Listen der Oberlandesgerichte Stuttgart und Karlsruhe eingetragen.
Ihre Zuweisungen bearbeiten wir sorgfältig und zuverlässig. Zahlungsmeldungen und Informationen über Zahlungsverzug erhalten Sie fristgerecht und lückenlos. Wir führen ein separates Geldauflagenkonto und stellen sicher, dass über Bußgeldzahlungen keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.
Wir erleichtern den Verfahrensablauf mit Adressaufklebern und vorbereiteten Zahlscheinen. hier anfordern
Unser Sonderkonto für Geldauflagen:
Evang. Kreditgenossenschaft eG (EKK)
BLZ: 520 604 10
Kontonummer: 40 66 43
Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne:
Ingrid Nicklaus
Büchsenstraße 34/36
70174 Stuttgart
Tel: 07 11.20 54-3 68
Fax: 07 11.20 54-4 14



