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Patientenverfügung: Sicherheit für sich selbst, Entlastung für die Angehörigen
Vortrag beleuchtete das Thema aus juristischer und medizinischer Sicht
Wenn ein Mensch so schwer verletzt ist, dass keine Hoffnung auf Heilung mehr besteht, dann stehen Angehörige vor einer schweren Entscheidung: Sollen die Ärzte ihn künstlich am Leben erhalten? Gut, wenn der Patient seine Wünsche rechtzeitig aufgeschrieben hat. Doch Patientenverfügung ist nicht gleich Patientenverfügung. Das machten der Jurist Hans Sauer und sein Bruder, der Mediziner Dr. Hartmut Sauer, bei ihrem Vortrag am 18. November im Bürgerhaus Stuttgart-Rot deutlich. Die Veranstaltung des SeniorenTreffpunkts Rot der Evangelischen Gesellschaft stieß auf großes Interesse: Etwa 100 Besucher nutzten die Möglichkeit, sich über das Thema zu informieren. Denn die Unsicherheiten sind groß. Nur wenn die Patientenverfügung klar und eindeutig formuliert ist, hilft sie im Ernstfall wirklich weiter.
Jeder, der volljährig und geschäftsfähig ist, kann in einer Patientenverfügung festlegen, welche medizinische Behandlung er im Notfall wünscht oder ablehnt. Je konkreter die individuellen Wünsche formuliert sind, desto besser. So kann man beispielsweise festhalten, dass man bei einem Herzstillstand nicht wiederbelebt, nicht künstlich ernährt oder beatmet werden möchte. "Wenn Sie solche Dinge explizit aufschreiben, tun Sie mir einen riesigen Gefallen", sagte Dr. Hartmut Sauer. Der Internist und Notfallmediziner muss in seiner täglichen Arbeit auf der Grundlage von Patientenverfügungen über Leben und Tod entscheiden.
Doch wann tritt eine Patientenverfügung überhaupt in Kraft? "Sie ist erst dann wirksam, wenn die Mediziner mit ihrem Latein am Ende sind", so Rechtsanwalt Hans Sauer. Niemand müsse Angst haben, bei einem Verkehrsunfall nicht behandelt zu werden, weil er oder sie eine Patientenverfügung in der Tasche hat. Erst wenn alle medizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und ein Mensch nur noch künstlich am Leben erhalten werden kann, komme dieses Dokument ins Spiel. "Und die Patientenverfügung ist nur ein Mosaikstein in der Gesamtentscheidung, die der Mediziner treffen muss", betonte Dr. Hartmut Sauer. In vielen Kliniken gebe es eine Ethik-Kommission, in der Sozialarbeiter, Pfarrer und Ärzte gemeinsam schwierige Fälle besprechen.
Formulierungen wie "menschenwürdiges Leben" sind nicht geeignet
Um sicher zu gehen, dass die Entscheidung im eigene Sinne ausfällt, kann man etwas tun: Man sollte in der Patientenverfügung möglichst mit eigenen Worten beschreiben, was man für ein lebenswertes Leben hält. Für manche Menschen ist Mobilität besonders wichtig. Andere würden es in Kauf nehmen, dauerhaft ans Bett gebunden zu sein, solange sie bei klarem Verstand sind. "Schreiben Sie nicht: Ich will niemandem zur Last fallen", sagte Hans Sauer. "Das ist keine Hilfe. Denn wo fängt das an – jemandem zur Last fallen?" Auch Formulierungen wie "menschenwürdiges Leben" seien nicht geeignet, denn das bedeute für jeden etwas anderes. Ebenfalls untauglich ist: Ich möchte von meinem Hausarzt behandelt werden, denn der weiß, was gut für mich ist. "Auch hier sagen die Gerichte, dass das keine Patientenverfügung ist. Das sagt nichts aus."
Wenn man so viel falsch machen kann, warum gibt es dann keinen einheitlichen und für alle verbindlichen Vordruck? "Das wäre nicht richtig, denn die Medizin und die Juristerei kommen ständig zu neuen Erkenntnissen", beantwortete Hans Sauer die Frage einer Zuhörerin. Außerdem ließen sich die individuellen Wünsche von Menschen nicht in vorformulierte Schemata pressen. Muster-Patientenverfügungen dienten lediglich als Orientierung. In jedem Fall empfahl der Rechtsanwalt, sich umfassend medizinisch und juristisch beraten zu lassen. Denn als Laie könne man nicht wissen, welche Behandlungsmethoden es überhaupt gibt und welche Konsequenzen sie haben.
Damit die Patientenverfügung gültig ist, muss sie mit Orts- und Datumsangabe versehen und handschriftlich unterschrieben sein. Weil viele Menschen ihre Einstellung zu Krankheit und Tod im Laufe der Zeit ändern, kann die Patientenverfügung jederzeit widerrufen oder neu verfasst werden. Wirksam ist dann jeweils die aktuellste Willensäußerung. Doch die Patientenverfügung muss nicht nur juristisch gültig, sondern im Notfall auch zu finden sein. "Sie können zum Beispiel in Ihren Geldbeutel oder ans Telefon einen Notizzettel legen mit der Information: Ich habe eine Patientenverfügung und die finden Sie da und da", so Dr. Hartmut Sauer.
Was passiert, wenn es keine Patientenverfügung gibt?
Doch was passiert, wenn ein Patient seine Behandlungswünsche nicht schriftlich fixiert hat? "Das Gesetz kennt neben der ausdrücklichen Patientenverfügung auch den so genannten mutmaßlichen Willen", erklärte Hans Sauer. Dazu gehören zum Beispiel Vorstellungen, die der Patient in früheren Gesprächen seinen Angehörigen, Freunden, dem Hausarzt oder Pfarrer erzählt hat. Auch seine religiöse Überzeugung und persönlichen Wertvorstellungen fließen mit ein.
Dr. Hartmut Sauer veranschaulichte diesen Fall am Beispiel eines 60-Jährigen, der bei einem Autounfall schwere Hirnschädigungen erlitten hatte. Auf der Intensivstation hielt ihn nur noch eine Herz-Lungen-Maschine am Leben. Da er keine Patientenverfügung hatte, musste der Notfallmediziner Informationen sammeln. "Im Gespräch mit den Angehörigen habe ich erfahren, dass der Patient nicht gern zum Doktor gegangen ist und ein Mensch war, der sich nie hat helfen lassen." Einem Freund gegenüber habe er geäußert, dass er Behandlungen wie Blutwäsche niemals mitmachen würde. Auch sein Übergewicht sprach dafür, dass der Patient gerne gesessen und das Leben genossen hat. "So setzten sich die Informationen über die Tage zu einem schlüssigen Bild zusammen", so Hartmut Sauer. Als weitere Untersuchungen ergaben, dass dem 60-Jährigen ein Herzschrittmacher eingesetzt werden müsste, war die Entscheidung klar: Das hätte er nicht gewollt. Die Beatmung wurde leicht herunter gedreht, nach eineinhalb Stunden war der Patient tot. "Sein Körper hatte sich längst verabschiedet."
Wie das Beispiel zeigt, ist eine Patientenverfügung in jedem Fall der bessere und sicherere Weg. Seit der Gesetzesänderung im September 2009 ist das Dokument rechtlich bindend. "Die Patientenverfügung ist zwar kein Allheilmittel. Aber gar keine zu verfassen, ist das schlechteste, was Sie machen können", betonte Rechtsanwalt Hans Sauer. "Sie bürden sonst Ihren Angehörigen eine irrsinnige Belastung auf."
Die Muster-Patientenverfügung, die Rechtsanwalt Hans Sauer gemeinsam mit Kollegen erarbeitet hat, können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.




